Förderprogramme für Wohngebäude – Überblick
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch Zuschüsse und Kredite unterstützt. Die Förderung ist an technische Mindestanforderungen, formale Vorgaben und zeitliche Abläufe gebunden.
BEG Einzelmaßnahmen (BAFA)
Einzelne energetische Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden können im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen gefördert werden. Voraussetzung ist die Einhaltung der jeweils gültigen technischen Mindestanforderungen.
- Dämmung von Dach, Außenwand und Kellerdecke
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen
- Anlagentechnik (ohne Heizung)
Förderung:
Zuschuss bis zu 15 % der förderfähigen Kosten
+ 5 % iSFP-Bonus bei Umsetzung einer Maßnahme aus dem individuellen Sanierungsfahrplan
Maximal förderfähige Kosten: 30.000 € je Wohneinheit (60.000 € mit iSFP)
Die Antragstellung erfolgt über das BAFA durch Ihre Energieberater:in und muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen.
Heizungsförderung (BEG)
Der Austausch ineffizienter Heizungsanlagen wird im Rahmen der BEG gesondert gefördert. Die Förderhöhe hängt unter anderem vom eingesetzten Wärmeerzeuger, dem Ausgangszustand des Gebäudes und den individuellen Voraussetzungen ab.
- Wärmepumpen
- Biomasseheizungen
- Anschluss an Wärmenetze
- Begleitmaßnahmen (z. B. hydraulischer Abgleich)
Förderung:
Grundförderung bis zu 30 %
zusätzliche Boni (z. B. Klimageschwindigkeit, Einkommen, iSFP) möglich
Gesamtförderung: bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
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Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist eine strukturierte energetische Bewertung eines Wohngebäudes. Er dient als Grundlage für eine schrittweise Sanierung und eine sinnvolle Maßnahmenabfolge.
Förderung:
Zuschuss bis zu 80 % der Beratungskosten
Maximal 1.300 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 1.700 € (Mehrfamilienhaus)
Zusätzlich ermöglicht der iSFP einen Förderbonus von 5 %
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KfW-Kredite – Überblick
Die KfW bietet zinsgünstige Kredite zur Finanzierung energetischer Maßnahmen an Wohngebäuden. Diese können insbesondere bei umfassenden Sanierungen oder Effizienzhaus-Maßnahmen eingesetzt werden.
- Energetische Sanierungen von Wohngebäuden
- Effizienzhaus-Sanierungen
- Ergänzende Finanzierung zu Zuschussprogrammen
Die Auswahl des passenden Kreditprogramms erfolgt objektbezogen und abhängig von der geplanten Maßnahme.
Hinweis:
Förderprogramme, Fördersätze und technische Anforderungen können sich ändern.
Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien von BAFA und KfW.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
